25.09, 02.10, 09.10, 16.10, 23.10, 30.10, 06.11, 13.11, 20.11, 27.11
⦁ Die Beförderung eines Fahrrads ist gegen eine Gebühr von 80 EUR erlaubt, wenn es gebraucht ist, und 100 EUR, wenn es neu ist.
⦁ Die Beförderung eines Kinderwagens ist in zusammengefalteter Form gegen eine zusätzliche Gebühr von 50 bis 70 Euro, je nach Volumen, erlaubt.
⦁ Der Träger verfügt über einen Autokindersitz
⦁ Die Beförderung von Tieren ist erlaubt: bis 10 kg - 50 Euro, bis 15 kg - 100 Euro (in der Kabine ohne Sitz), über 15 kg - 200 Euro (im Gepäckraum in einem Käfig).
5% Kinder 0-10 Jahre alt
Der Fahrpreis beinhaltet die Beförderung von zwei mittelgroßen Koffern mit einem Gesamtgewicht von bis zu 40 kg und einem Handgepäck bis zu 5 kg. Wenn das Gewicht des Gepäcks die Gewichtsgrenze überschreitet, wird das zusätzliche Gepäck separat berechnet - 2,5 Euro pro Kilogramm.
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