⦁ Die Beförderung eines Fahrrads ist gegen eine Gebühr von 80 EUR erlaubt, wenn es gebraucht ist, und 100 EUR, wenn es neu ist.
⦁ Die Beförderung eines Kinderwagens ist in zusammengefalteter Form gegen eine zusätzliche Gebühr von 50 bis 70 Euro, je nach Volumen, erlaubt.
⦁ Der Träger verfügt über einen Autokindersitz
⦁ Die Beförderung von Tieren ist erlaubt: bis 10 kg - 50 Euro, bis 15 kg - 100 Euro (in der Kabine ohne Sitz), über 15 kg - 200 Euro (im Gepäckraum in einem Käfig).
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