Weitere Informationen: Für die Beförderung eines Fahrrads oder Elektrorollers wird ein Entgelt in Höhe von 50 % des regulären Fahrpreises erhoben. Die Beförderung ist nur möglich, wenn im Bus ein Platz vorhanden ist, an dem das Fahrrad sicher untergebracht werden kann - und nur mit Erlaubnis des Fahrers. Für die Beförderung von Haustieren wird ein Entgelt in Höhe von 50 Prozent des regulären Fahrpreises erhoben. Dies gilt nicht für Diensthunde, die Zoll-, Polizei-, Gemeinde- oder Grenzschutzbeamte im Dienst begleiten, sowie für Assistenz- und Blindenhunde für Menschen mit Behinderungen. Tiere dürfen nur mit einem Maulkorb und an der Leine befördert werden. Der Besitzer muss zum Zeitpunkt der Reise über ein gültiges Veterinärbuch mit Impfnachweisen verfügen.
Reisegepäck: Die Fahrgäste dürfen Handgepäck, Kinderwagen oder Rollstühle im Fahrzeug mitnehmen. Die Beförderung von Gepäck in Gepäckfächern ist nur mit Erlaubnis des Fahrers und nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug mit solchen Fächern ausgestattet ist.
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