Weitere Informationen: ● Minderjährige (unter 18 Jahren) dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Elternteils reisen.
● Passagiere werden nur mit gültigen (nicht verlängerten) biometrischen Reisepässen oder Pässen alten Stils bei Vorliegen eines Visums zur Beförderung zugelassen.
● Wichtig: Nicht zur Beförderung zugelassen sind:
- Bürger der Russischen Föderation und der Republik Belarus;
- Passagiere mit internem ukrainischen Pass / Rentenausweis / Geburtsurkunde, etc;
- Kinder mit eingeklebten Fotos im Reisepass ihrer Eltern;
- Passagiere mit einem verlängerten Reisepass, dessen Gültigkeit abgelaufen ist.
● Die Mitnahme von Tieren ist verboten.
● Bei Verstößen gegen die Vorschriften wird die Reise ohne Erstattung verweigert.
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