Weitere Informationen: Die Verwendung eines Kindersitzes ist für die Beförderung von Kleinkindern obligatorisch. Der Beförderer stellt die Kindersitze auf vorherige Anfrage zur Verfügung. Die Notwendigkeit der Bereitstellung von Kindersitzen ist bei der Ausstellung des Fahrausweises zu vermerken und dem Beförderer im Voraus unter den auf dem Fahrausweis angegebenen Kontaktdaten mitzuteilen. Die Beförderung von Haustieren bis zu 10 kg ist möglich, wenn alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind und eine vorherige Absprache mit dem Beförderer erfolgt. Zusätzliches Gepäck ist ebenfalls nur nach vorheriger Absprache mit dem Beförderer erlaubt.
12:30RivneUPG-Tankstelle, Obzodnaja-Str. 4 im Dorf Kornin
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