Weitere Informationen: Die Verwendung eines Kindersitzes ist für die Beförderung von Kleinkindern obligatorisch. Der Beförderer stellt die Kindersitze auf vorherige Anfrage zur Verfügung. Die Notwendigkeit ihrer Bereitstellung sollte in den Anmerkungen bei der Ausstellung der Fahrkarte angegeben werden und der Beförderer sollte im Voraus durch Kontaktaufnahme mit den in der Fahrkarte angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt werden. Die Beförderung von Haustieren bis zu 10 kg ist mit allen erforderlichen Dokumenten und einer vorherigen Vereinbarung mit dem Beförderer möglich. Zusätzliches Gepäck ist ebenfalls nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Beförderer erlaubt.
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