Weitere Informationen: Die Beförderung von Tieren mit einem Gewicht von bis zu 5 kg ist nur ab Lemberg möglich, sofern eine Transportbox sowie alle für den Grenzübertritt erforderlichen Dokumente vorliegen – Einzelheiten erfahren Sie beim Beförderungsunternehmen. Die Beförderung von Kinderwagen in zusammengeklapptem Zustand ist kostenlos gestattet. Die Beförderung von Fahrrädern und sperrigem Gepäck ist verboten.
Reisegepäck: 1 Koffer (80 x 40 x 40) mit einem Gewicht von bis zu 30 kg und 1 Stück Handgepäck (30 x 40 x 18) mit einem Gewicht von bis zu 7 kg sind im Fahrpreis inbegriffen. Die Gebühr für Übergepäck beträgt 1,5 Euro/kg. Der Fahrgast darf maximal 2 Stück Übergepäck mitnehmen.
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