19.09, 26.09, 03.10, 10.10, 17.10, 24.10, 31.10, 07.11, 14.11, 21.11
Die Beförderung von Tieren mit einem Gewicht von bis zu 10 kg ist auf dem Schoß in einer Transportbox erlaubt, während für Tiere mit einem Gewicht von über 10 kg drei Fahrkarten mit einem Rabatt von 30 % erworben werden müssen, wobei der Fahrgast die volle Verantwortung für das Vorliegen aller erforderlichen Dokumente übernimmt: Tierpass, Mikrochip, vollständiger Impfschutz und Bescheinigung über den Tollwut-Antikörpertest. Die Beförderung eines Kinderwagens in zusammengeklappter Form ist kostenlos möglich. Die Beförderung eines Fahrrads erfordert eine verbindliche vorherige Absprache mit dem Beförderer, und das Fahrrad selbst muss zusammengeklappt sein, die Pedale müssen abgeschraubt und der Lenker zur Seite gedreht sein; Die Kosten für diese Dienstleistung betragen 20 EUR für ein Kinderfahrrad und 40 EUR für ein Erwachsenenfahrrad. Die Beförderung von übergroßem Gepäck muss zwingend im Voraus mit dem Beförderer abgesprochen werden, und die Kosten werden individuell je nach den konkreten Abmessungen festgelegt.
30% Kinder 6-11 Jahre
30% Tiere
50% Kinder 0-5 Jahre alt
50% Teilnehmer an Kampfhandlungen (mit Ausweis)
Bei vollständiger Bezahlung des Fahrpreises sind 1 Gepäckstück (80 × 40 × 40 cm, bis zu 30 kg) und 1 Stück Handgepäck (42 × 30 × 18 cm, bis zu 7 kg) im Preis inbegriffen, während für Kinder eine reduzierte Freigepäckmenge gilt: bis zu 15 kg für Kinder bis 12 Jahre und bis zu 10 kg für Kinder bis 6 Jahre; das gesamte Übergewicht oder zusätzliches Gepäck wird mit 2 EUR pro kg berechnet.
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